Busparkplatz Rom
Max 2 h
Touristikbus-Einfahrgenehmigungen
Seit dem Jahr 2000 gibt es eine Regelung für die Einfahrt von Reisebussen ins Stadtgebiet / Stadtzentrum von Rom. Die für die Genehmigungen zuständige Behörde heißt „ROMAMOBILITA“, die zugehörige Homepage www.romamobilita.it bzw. https://romamobilita.it/it/servizi/pullman-turistici.
Um in die Zone ZTL / LTZ 2 (das ist der Bereich innerhalb des G.R.A. / großer Umfahrungsring von Rom) bzw. in die Zone ZTL / LTZ 1, das ist das Stadtzentrum (das Gebiet innerhalb der altrömischen Aurelianischen Mauer incl. Vatikan/Prati und Trastevere), einfahren zu dürfen, benötigt man eine Einfahrtgenehmigung, die man beantragt und käuflich erwirbt.
Busse mit Einstufung Euro 1, Euro 2, Euro 3 ohne eingebauten Filter (Euronorm gegen Luftverschmutzung) können seit dem Jahr 2014 nicht mehr einfahren (weder in LTZ 1 / noch in LTZ 2) und erhalten entsprechend keine Genehmigungen. Weiter Planung: Ab 2019 werden Busse der Einstufung Euro 2 mit eingebautem Filter, ab 2021 Busse der Einstufung Euro 3 mit eingebautem Filter und Busse der Einstufung Euro 4 nicht mehr einfahren dürfen.
Letzte Änderung: 1.Juni 2017
Viele Informationen zu den Buseinfahrgenehmigungen in Rom gibt es hier:
Via della Navicella, 4289, Roma,
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