Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 21. Juli 2016 (AZ: I ZR 26/15) entschieden, dass bei Verwendung eines Prüfzeichens in der Werbung eine Fundstelle für weitergehende Informationen anzugeben ist. Begründet wird dies mit dem besonderen Interesse des Verbrauchers, bei seiner Kaufentscheidung zu erfahren, anhand welcher Kriterien die Prüfung zur Vergabe eines Prüfzeichens erfolgt ist. […]